Haus- und Badeordnung Freibad
für die Benutzung des St. Ingberter Freibades
"das blau"
1. Allgemeines
(1) Die Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH nachstehend BBS genannt, betreibt das Freibad „das blau“ und übt mittels ihres Personals und weiteren beauftragten Personen das Hausrecht aus.
(2) Die Haus- und Badeordnung dient dem Wohle des Besuchers und regelt die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.
(3) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
(4) Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der begleitende Lehrer bzw. der Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
(5) Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
(6) Aus hygienischen Gründen ist im Becken-, Umkleide-, Toiletten- und Duschbereich eine Körperpflege, die über das Duschen und Haare waschen hinausgeht, wie z.B. Rasieren, Hautenthaarung, Maniküre und Pediküre, nicht erlaubt.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
(1) Die Öffnungs- und Betriebszeiten werden durch Aushang an der Kasse bekannt gegeben.
(2) Bei technischen Störungen, auch bei Schlechtwetter oder besonderen Ereignissen liegt es im Ermessen des Betreibers, die Badezeiten zu ändern bzw. das Freibad zu schließen.
(3) Bei Überfüllung können einzelne Bereiche und Attraktionen vorübergehend gesperrt werden.
(4) Bei aufziehendem Gewitter wird der Badebetrieb sofort eingestellt. Die Wasser- und Freiflächen werden ohne Ausnahme geräumt. Die Badegäste werden aufgefordert, sich zum Schutz in die Bauten (Umkleide u.a.) zu begeben oder andere geschützte Orte zum Aufenthalt während des Gewitters aufzusuchen. Der Aufenthalt unter Bäumen ist lebensgefährlich und deshalb verboten.
(5) Vom Besuch des Bades sind Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen sowie Personen mit offenen Wunden und/oder meldepflichtigen Krankheiten, ausgeschlossen.
(6) Personen mit eingeschränkter Mobilität, welche sich nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.
(7) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Wasserrutschen) sind möglich.
(8) Die Benutzung des Freibades ist zeitlich unbegrenzt im Rahmen der täglichen allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
(9) Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.
(10) Die Benutzung zu besonderen Zeiten durch Vereine, Schulklassen oder sonstige größere Gruppen wird vom Betreiber gesondert geregelt.
(11) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
3. Eintritt
(1) Der Badegast erhält gegen Zahlung des Eintrittspreises eine Eintrittskarte.
(2) Der Eintritt gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zu einem einmaligen Betreten des Bades. Nach dem Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht zulässig.
(3) Eintrittskarten werden bis eine halbe Stunde vor Betriebsschluss ausgegeben.
(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
4. Benutzung des Bades
(1) Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zum Schadensersatz.
(2) Beanstandungen sind dem Bäderpersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.
(3) Die Garderobenschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleider von den Badegästen zu verschließen. Der Verlust der Schlüssel verpflichtet den Badegast zum Schadensersatz. (Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag von 30,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird)
(4) Die Garderobenschränke dürfen von Kunden nicht reserviert und die Schlüssel nicht aus der Anlage mitgenommen werden.
(5) Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.
(6) Die Nutzung des Beachvolleyballplatzes, der Sandfläche und den Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
(7) Der Badegast hat sich vor dem Betreten des Schwimmbeckens abzuduschen.
(8) In Schwimm- und Durchschreitbecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.
(9) Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten, der Liegewiesen und des Badewassers ist zu vermeiden.
(10) Das Betreten von abgesperrten Rasenteilen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
(11) Bei der Nutzung des Rutschenparks sind die Rutschhinweise des Herstellers (Aushang) zu beachten.
(12) Grillen, Shishas und offenes Feuer sind im Freibadgelände nicht erlaubt.
(13) Aushänge im Kassenbereich sowie an den Freibadgebäuden sind zu beachten.
5. Verhalten im Bad
(1) Der Badegast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(2) Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden.
(3) Sport- und Sprungbecken sowie Sondereinrichtungen dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen nur das für sie bestimmte Becken, kleinere Kinder nur das Planschbecken benutzen.
(4) Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung ist nur zu den vom Bäderpersonal freigegebenen Zeiten gestattet. Einzelanweisungen des Bäderpersonals sind unverzüglich Folge zu leisten. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) nur eine Person das 3 m Sprungbrett betritt,
b) der Sprungbereich frei ist,
c) einzeln von der 5 m Plattform gesprungen wird,
d) nicht seitlich, sondern nur nach vorn gesprungen wird.
(5) Seitliches Einspringen, das Untertauchen von Personen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Schwimmer- und Springerbecken, sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist verboten. Die Benutzung von Schwimmflossen, Schnorchel-Geräten sowie das Ball- und Fangspielen ist nur mit Zustimmung des Bäderpersonals gestattet.
(6) Bei Benutzung von Rutsche, Wellenball und Strömungskanal sind die Hinweistafeln und die Anweisungen des Bäderpersonals zu beachten.
(7) Badekleidung darf nur in den vorgesehenen Einrichtungen ausgewaschen werden.
(8) Die Nutzung von elektronischen Geräten ist im Freibad mit Ausnahme der in Absatz (9) aufgeführten Funktionen und Orte erlaubt.
(9) Nicht gestattet ist unter anderem:
- Störender Lärm (z.B. laute Musik)
- Wegwerfen von Gegenständen
- Fotografieren zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung der BBS
- Die Benutzung von Kameras, Handys und anderen zum Fotografieren und Filmen
geeigneten Geräten im Umkleide- und Sanitärbereich (Duschen; WCs)
- Das Fotografieren und Filmen (auch durch Fotohandys) anderer Personen
ohne deren Einwilligung
- Verteilen von Druck- und Reklameschriften ohne Genehmigung der BBS
- Badegäste durch Übungen und Spiele zu belästigen,
- Rettungsgeräte unbefugt zu nutzen,
- das Aufbauen von Zelten.
(10) Das Ball- und Ringspielen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet. Für Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.
(11) Der Zugang zu den Schwimmbecken ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege gestattet.
6. Haftung
(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf.
Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
(2) Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach, begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Der BBS ist die Geltendmachung eines höheren Schadens gestattet.
7. Fundgegenstände
(1) Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Mit den Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
8. Aufsicht
(1) Das Bäderpersonal hat für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen.
(2) Den Anordnungen des Bäderpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
(3) Das Badpersonal ist insbesondere befugt, Personen, die
1. die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
2. andere Badegäste belästigen,
3. trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen,
sofort aus dem Freibad zu verweisen. Für den Fall, dass die genannten Personen den Anweisungen nicht nachkommen, kann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB erstattet werden. Den genannten Personen kann der Zutritt zu den Bädern zeitweise oder dauernd untersagt werden.
9. Betreuung der Badegäste
(1) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Bäderpersonal bzw. die Bäderverwaltung entgegen.
(2) Der Badegast sollte, zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden, auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hinweisen.
(3) Den Anordnungen des Bäderpersonals ist nachzukommen. Unterlassungen oder eigenmächtige Handlungen schließen die Haftpflicht aus.
10. Badezeiten
(1) Die Badezeit endet mit dem Verlassen des Bades, spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
(2) Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch, bei besonderen Anlässen und bei Schlechtwetter die Badezeit allgemein oder für bestimmte Becken beschränken.
(3) 15 Minuten vor dem Betriebsschluss sind die Schwimmbecken zu verlassen.
11. Badekleidung
(1) Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Zur üblichen Kleidung zählen auch Burkini, Schwimmanzüge, und UV-T-Shirts wenn diese aus nicht saugenden Materialien wie überwiegend Kunstfaser (z.B. 85% Polyamid/ 15% Elasthan) bestehen und Neoprenanzüge.
(2) In den Schwimmbecken und auf der Rutsche sind aus hygienischen Gründen z.B. T-Shirts, Shorts u.ä. nicht zulässig,
(3) Badeschuhe sind in den Schwimmbecken und auf der Rutsche aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
(4) Das „Oben-ohne-Sonnenbad“ ist erlaubt, FKK-Sonnenbad nicht. Jedoch ist beim Schwimmen, beim Herumlaufen und der Nutzung der gastronomischen Einrichtungen entsprechende Badekleidung (Oberteil) zu tragen.
12. Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung wurde vom Betreiber
„Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH“
erstellt und tritt am 10.10.2024 in Kraft.
St. Ingbert, den 10.10.2024