Haus- und Badeordnung Hallenbad

für die Benutzung des Hallenbades St. Ingbert

„das blau"

I. Allgemeines

(1) Die Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH nachstehend BBS genannt, betreibt das Hallenbad „das blau“ und übt mittels ihres Personals und weiteren beauftragten Personen das Hausrecht aus.

(2) Die Haus- und Badeordnung dient dem Wohle des Besuchers und regelt die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad.

(3) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Übernehmen des Schlüsseltransponders bzw. dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

(4) Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der begleitende Lehrer bzw. der Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.

(5) Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

(6) Die Bereiche Kasse, Verkaufsshop, Wellnesseingänge, Schwimmhalle, Umkleide (ohne Kabinen) werden ständig videoüberwacht.

(7) Haare färben, Körperteile enthaaren und rasieren sowie das Schneiden von Nägeln ist aus hygienischen Gründen in allen Bereichen des Bades und der Sauna ausdrücklich nicht gestattet.

 

II. Schwimmhalle

1. Öffnungszeiten und Zutritt

(1) Die Öffnungs- und Betriebszeiten werden durch Aushang im Bad bekannt gegeben.

(2) Bei technischen Störungen oder besonderen Ereignissen liegt es im Ermessen des Betreibers, die Badezeiten zu ändern bzw. das Hallenbad zu schließen.

(3) Bei Überfüllung können einzelne Bereiche vorübergehend gesperrt werden.

(4) Vom Besuch des Bades sind Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen sowie Personen mit offenen Wunden und/oder meldepflichtigen Krankheiten, ausgeschlossen.

(5) Personen mit eingeschränkter Mobilität, welche sich nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

(6) Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.

(7) Die Benutzung des Hallenbades ist nach Zeittarifen im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

(8) Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

(9) Die Benutzung zu besonderen Zeiten durch Vereine, Schulklassen oder sonstige größere Gruppen wird vom Betreiber gesondert geregelt.

(10) Das Mitbringen oder Einlassen von Tieren ist nicht gestattet.

 

2. Eintritt

(1) Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei, für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

(2) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Nach dem Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

(3) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

a) Transponder mit Band        
b) Eintrittsbon mit Chipnummer
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er den Transponder am Körper zu tragen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor.

Der Eintrittsbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Der Verlust des Transponders ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

(4) Der Eintritt wird bis 30 Minuten vor Betriebsschluss gewährt. Endet die Badezeit vor dem Ende der gebuchten Tarifzeit, berechtigt dies nicht zur Minderung des Eintrittspreises.

(5) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

(6) Kosten für nicht besuchte Kursstunden (z.B. Schwimmkurse etc.) werden nicht erstattet. Ersatzleistung wird nicht gewährt.

 

3. Benutzung des Bades

(1) Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verunreinigungen verpflichten zum Schadensersatz.

(2) Unfälle, Verletzungen sowie sonstige Beanstandungen sind dem Bäderpersonal unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Bades mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.

(3) Die Garderobenschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleider von den Badegästen zu verschließen.

(4) Die Garderobenschränke dürfen von Kunden nicht reserviert und die Transponderbänder nicht aus dem Bad mitgenommen werden.

(5) Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Bades (Schwimmhalle einschl. Cafeteria und Umkleideräume, Wellnessbereich einschl. Umkleideräume und Kassenvorhalle) nicht gestattet.

Das Verlassen des Bades, zum Beispiel um zu rauchen, mit anschließendem Wiedereintritt, ist nicht möglich.

(6) Der Badegast hat sich vor dem Betreten des Schwimmbeckens in den Duschräumen zu reinigen.

(7) Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten und des Badewassers ist zu vermeiden.

 

4. Verhalten im Bad

(1) Der Badegast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

(2) Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden.

(3) Das Sportbecken darf nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen nur das für sie bestimmte Beckenteil benutzen.

(4) Seitliches Einspringen, das Untertauchen von Personen, das Hinein-stoßen oder –werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Schnorchelgeräten sowie das Ball- und Fangspielen ist nur mit Zustimmung des Bäderpersonals gestattet.

(5) Bei Benutzung der Rutschbahnen im Familienbereich sind die Hinweistafeln und Ampelsignale dringend zu beachten.

(6) Das Fotografieren, Filmen und Telefonieren ist im gesamten Hallenbad  „das blau“ nicht erlaubt.
Die Benutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten (wie zum Bsp. Laptops, Tablets, eBook-Reader etc.) mit und ohne Kamerafunktion ist lediglich im Bereich der Cafeteria und der Galerie im Obergeschoss der Schwimmhalle erlaubt.
Für den Wellnessbereich gilt ein generelles Nutzungsverbot.

(7) Nicht gestattet ist unter anderem:

- Störender Lärm (z. B. laute Musik)
- Wegwerfen von Gegenständen
- Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung der BBS
- Fotografieren und Filmen (auch durch Fotohandys) anderer Personen ohne deren Einwilligung
- Verteilen von Druck- und Reklameschriften ohne Genehmigung der BBS
- Badegäste durch Übungen und Spiele zu belästigen
- Rettungsgeräte unbefugt zu nutzen
- Die Ausübung eines Gewerbes (Ausnahmen können auf begründeten Antrag zugelassen werden)

5. Haftung

(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Badegastes. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf.

(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

(3) Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

(5) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß Punkt 2, Abs. 3 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände wird folgender Pauschalbetrag in Rechnung gestellt:

Wiederbeschaffung des Transponders: 7,00 Euro 

Für bis zum Zeitpunkt der Sperrung des Transponders gebuchte Leistungen haftet der Kunde.

Sollte eine Sperrung des Transponders aufgrund fehlendem Eintrittsbon nicht möglich sein, haftet der Kunde wie folgt:

a) Konsumpauschale Erwachsener: 100,00 Euro
b) Konsumpauschale Kind/Jugendlicher: 15,00 Euro

Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

6. Fundgegenstände

Gegenstände, die im Bad oder im Wellnessbereich gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Mit den Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.

 

7. Aufsicht

(1) Das Bäderpersonal hat für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen.

(2) Den Anordnungen des Bäderpersonals ist nachzukommen. Unterlassungen oder eigenmächtige Handlungen schließen die Haftung der BBS aus.

(3) Das Bäderpersonal ist insbesondere befugt, Personen, die

- die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
- andere Badegäste belästigen,
- trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen,

sofort aus dem Hallenbad zu verweisen. Für den Fall, dass die genannten Personen den Anweisungen nicht nachkommen, kann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden. Den genannten Personen kann der Zutritt zu der Einrichtung zeitweise oder dauernd untersagt werden. Eine Rückzahlung von Eintrittstarifen erfolgt nicht.

 

8. Betreuung der Badegäste

(1) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Bäderpersonal bzw. die Geschäftsführung entgegen.

(2) Der Badegast sollte, zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden, beim Eintritt auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hinweisen.

 

9. Badezeiten

(1) Die Badezeit endet mit dem Verlassen des Bades, spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.

(2) Die Betriebsleitung kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Beckenbereiche beschränken.

(3) 15 Minuten vor dem Betriebsschluss sind die Schwimmbecken zu verlassen.

10. Badekleidung

(1) Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Zur üblichen Kleidung zählen auch Burkini und Schwimmanzüge, wenn diese aus nicht saugenden Materialien wie überwiegend Kunstfaser (z.B. 85% Polyamid/ 15% Elasthan) bestehen

(2) Badeschuhe sind in den Schwimmbecken aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

 

11. Vereins-, Schul- und Gruppenschwimmen

(1) Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Gruppen wird im Einzelfall geregelt.

(2) Schwimmen und Üben in Gruppen ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

 

III.  Wellness und Sauna

1. Benutzungszeit, Eintritt

(1) Die Benutzungszeiten sind im Aushang des Bades festgelegt.

(2) Die Benutzungsdauer ist durch den Preis zeitlich begrenzt und kann im Rahmen der täglichen Benutzungszeiten vom Saunagast nach Wunsch auch nachträglich (gegen Nachzahlung) geändert werden.

(3) Kinder unter 14 Jahren können nur in Begleitung eines Erwachsenen die Sauna benutzen. Dabei dürfen Kinder beiderlei Geschlechts bis zum 5. Lebensjahr zur Damensauna mitgebracht werden.

2. Kassenschluss

(1) Eintrittskarten werden bis eine Stunde vor Betriebsschluss ausgegeben.

3. Hygiene

(1) Vor Benutzung des Sauna-, Dampf- und Wasserbades ist eine Körperreinigung vorzunehmen.

(2) Die Benutzung des Saunaraumes ist nur mit Unterlegung eines ausreichend großen Saunatuchs gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.

(3) Vor der Nutzung der Tauchbecken ist der Schweiß abzuduschen.

(4) Die Nutzung der Fußbecken zur Fußpflege (z.B. Entfernen von Horn) ist nicht erlaubt.

4. Verhalten in der Sauna

(1) Die Nutzung, der verschiedenen Saunen, ist nur ohne Kleidung (auch ohne Badekleidung) erlaubt.

(2) Der Saunagast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

(3) Alle Räume der Sauna (ausgenommen Umkleideraum) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

(4) Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste darf in die Tauchbecken nicht eingesprungen werden. Die Benutzung der Tauchbecken darf nur geduscht und ohne Badebekleidung erfolgen.

(5) Der Gebrauch von Einreibemittel und eigenen Aufgusszusätzen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

(6) Unnützer Wasserverbrauch ist zu vermeiden.

(7) Personen mit eingeschränkter Mobilität, welche sich nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

(8) Rauchen ist in allen Räumen des Wellnessbereiches nicht gestattet.

(9) Das Reservieren von Tischen und das Mitbringen von alkoholischen Getränken, Pausenvesper o. ähnlichem in der Saunagastronomie ist nicht gestattet.

5. Verhalten im Ruhebereich

(1) Im Ruheraum haben sich die Badegäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.

(2) Das Reservieren von Liegen und Stühlen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung räumt das Personal die Liegen frei.

(3) Der Kaminofen darf nur durch das Personal befeuert werden.

6. Allgemeines

Sind unter III. Wellness und Sauna keine gesonderten Regelungen getroffen, gelten die Regelungen unter Punkt II. Schwimmhalle entsprechend.

IV.  Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung wurde vom Betreiber

 „Bäderbesitzgesellschaft St. Ingbert mbH“

erstellt und tritt am 10.10.2024 in Kraft.